Seminar-Rücktrittsversicherung
Als einziger Seminaranbieter bietet fbz allen Mitgliedern aus Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV) sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für den Fall der Fälle einen ganz besonderen Service: In Kooperation mit der Hanse- Merkur-Versicherung bieten wir an, bei der Seminaranmeldung eine Seminar-Rücktrittsversicherung für 95,- € pro Person und Seminar abzuschließen. So können Sie sich Probleme ersparen, wenn Sie kurzfristig keine/n ErsatzteilnehmerIn für das gebuchte Seminar finden sollten.
fbz übernimmt für Sie bei der Seminar-Anmeldung die sofortige Abrechnung mit der Hanse-Merkur Versicherung.
Unsere Seminar-Rücktrittsversicherung ist inhaltlich mit der Seminar-Rücktrittsversicherung der Hanse-Merkur Versicherung identisch.
Der Betrag wird dem Arbeitgeber zusammen mit Seminargebühr und Tagungspauschale in Rechnung gestellt.
Als Seminarteilnehmer sind Sie bis zur Höhe des Gesamtpreises versichert. Kein Selbstbehalt, außer bei ambulanten Behandlungen: hier beträgt der Selbstbehalt 20%.
Der in Rechnung gestellte Gesamtpreis setzt sich aus der Seminargebühr, der Tagungspauschale, der Rücktrittsversicherung und der Mehrwertsteuer zusammen. Die Rücktrittsversicherung ist von allen Stornofristen ausgenommen; sie ist zzgl. MwSt. also in jedem Fall zu zahlen.
Der Versicherungsvertrag kommt zwischen der versicherten Person/ Firma und der Hanse-Merkur Versicherung zustande. Falls die Versicherung in Anspruch genommen wird, erfolgt die Abrechnung zwischen der versicherten Person/ Firma und der Hanse-Merkur Versicherung. fbz ist reiner Vermittler und schließt die Versicherung für Sie als Service ab.
Die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen erfahren Sie auf der Internet-Seite der Hanse-Merkur Versicherung.


Versicherungsschutz
Die abgeschlossene Versicherung beinhaltet folgenden Versicherungsschutz u.a. bei:
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person